Datenschutzerklärung

Data Privacy Statement

Der Vermieter untersteht dem schweizerischen Datenschutzgesetz und soweit anwendbar der Datenschutz-Grundverordnung.Verantwortlich für die Datenerhebung und Datenverarbeitung gemäss Art. 13 Abs. 1 Buchstabe a Datenschutz-Grundverordnung(DSGVO) ist der Vermieter laut Mietvertrag

Diese Datenschutzerklärung informiert Sie darüber, welche Personendaten und zu welchem Zweck erhoben werden und welche Rechte Ihnen zustehen. Unter Personendaten werden Angaben verstanden, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare Person beziehen, dazu gehören u.a. Vor- und Nachnamen, Geburtsdatum Telefonnummer, Wohnadresse usw.

  1. Anfragen und Buchungen (Vertragsabschlüsse)

    Wenn Sie dem Vermieter eine Anfrage oder Buchung senden, wird er die entsprechenden Angaben, welche zur Beantwortung der Anfrage resp. Ausfertigung des Mietvertrages notwendig sind speichern, dazu gehören u.a. Vor- und Nachnamen, Adresse, Aufenthaltsdaten, Teilnehmernamen, Telefonnummer(n), Daten des Aufenthaltes, gebuchte Leistungen. Diese Datenbearbeitung erfolgt aufgrund von Art. 6 Abs. 1 Buchstabe a (freiwillige Angaben Ihrerseits) und Art. 6 Abs. 1 Buchstabe b DSGVO, wonach der Vermieter Personendaten zur Vertragsanbahnung, Vertragsabschluss und Vertragserfüllung bearbeiten und speichern darf.

  2. Dauer der Datenspeicherung und deren Löschung

    Der Vermieter wird die Daten so lange speichern, als dies zur Bearbeitung Ihrer Anfrage notwendig ist und der Vermieter keine schützenwerten Interessen an deren Speicherung mehr hat. Im Falle eines Vertragsabschlusses muss der Vermieter Daten, dies sich auf den Geschäftsgang beziehen aufgrund gesetzlicher Bestimmungen während 10 Jahren aufbewahren. Eine vorgängige Löschung ist nicht möglich.

  3. Auftragsverarbeiter

    Die Daten werden bei einem Auftragsverarbeiter gespeichert, welcher sich in der Schweiz resp. in der EU/EWR befindet und mit welchem ein entsprechender Auftragsverarbeitungsvertrag abgeschlossen worden ist. Art. 28 DSGVO [Ein solcher Vertrag muss dann auch abgeschlossen oder bestehende Verträge der DSGVO angepasst werden.]

  4. Weitergabe der Daten an Schlüsselhalter und andere Leistungserbringer
    Soweit notwendig wird der Vermieter die Daten an den Schlüsselhalter (u.a. Vor- und Nachnamen, Ankunftsdatum und Ankunftszeit, Teilnehmernamen) und an andere Leistungserbringer übermitteln, damit der Vertrag korrekt erfüllt werden kann. Es werden nur diejenigen Daten übermittelt, welche zur korrekten Vertragserfüllung notwendig sind. Diese Datenweitergabe erfolgt gemäss Art. 6 Abs. 1 Buchstabe b DSGVO zur korrekten Erfüllung des Vertrages.

  5. Weitergabe der Daten an Behörden
    Der Vermieter, allenfalls Schlüsselhalter ist gesetzlich verpflichtet, ausländische Gäste bei den zuständigen Behörden anzumelden, dabei können Vor- und Familiennamen, Geburtsdatum, Wohnadresse, Verkehrsmittel, Motorfahrzeugnummer, Herreise und Reiseziel, Ankunfts- und Abreisedatum und Art des Ausweises sowie Ausweisnummer erfasst werden (bei gemeinsam reisenden Familien werden nur die Daten eines Elternteils oder Ehegatten erfasst). Entsprechend der örtlichen Gesetzgebung kann der Vermieter und/oder Schlüsselhalter verpflichtet sein, diese Angaben auch von Schweizer Bürgern zu erheben. Es kann sein, dass eine private oder halbprivate Institution mit der weiteren Verarbeitung dieser Aufgabe betraut ist. Der Vermieter ist aufgrund von Art. 6 Abs. 1 Buchstabe c DSGVO zur Weitergabe von Daten berechtigt, da eine entsprechende Rechtspflicht besteht.

     

  6. Verfolgung berechtigter Interessen

    Der Vermieter behält sich das Recht, zur Verfolgung berechtigter Interessen (z.B. zur Durchsetzung von Forderungsrechten oder Schadenersatzansprüchen) oder bei Verdacht auf eine Straftat, die Daten des Mieters resp. der Hausgenossen und Gäste an die zuständigen Stellen zu übermitteln oder Dritte mit der Durchsetzung seiner Rechte zu beauftragen. Die Weitergabe von Daten gemäss dieser Bestimmung erfolgt zur Wahrung berechtigter Interessen im Sinne von Art. 6 Abs. 1 Buchstabe f DSGVO.

  7. Information über die Angebote des Vermieters

    Der Vermieter kann den Mieter in Zukunft über seine Angebote informieren. Dieser Dienst stützt sich auf Art. 6 Abs. 1 Buchstabe f DSGVO, zur Wahrung berechtigter Interessen des Vermieters und aufgrund von Art. 3 Abs. 1 Buchstabe o CH-UWG und § 7 Abs. 3 D-UWG (sofern per elektronischer Post versandt). Der Empfänger hat jederzeit das Recht, diesen Dienst abzubestellen, in dem er den Vermieter unter der im Vertrag genannten Adresse kontaktiert (z.B. per E-Mail). Auf den jeweiligen Informationen wird ein entsprechender Hinweis zur Kündigung dieses Dienstes enthalten sein. Die Rechtmässigkeit der bis zum Widerruf erfolgten Datenverarbeitung bleibt unberührt.

    Bei Fragen zum Datenschutz wendet sich der Mieter direkt an den Vermieter.

  8. Ihre Rechte auf Auskunft, Berichtigung, Löschung usw.
    Der Mieter hat das Recht vom Vermieter Auskunft darüber zu verlangen, welche personenbezogenen Daten über ihn verarbeitet worden sind, und das Recht auf Berichtigung, Löschung, auf Einschränkung der Datenverarbeitung sowie auf Widerspruch gegen die Verarbeitung

    Für Fragen zum Datenschutz können Sie sich an den Vermieter unter seiner Adresse auf dem Mietvertrag wenden.

  9. Der Vermieter führt keine automatisierte Einzelfallentscheidungen durch.
  10. Recht sich an die Aufsichtsbehörde zu wenden
    Ihr Recht sich an die zuständige Aufsichtsbehörde zu wenden, bleibt unberührt.
  11. Amendments to this Data Privacy Statement
    Amendments to the data privacy provisions may be necessary on account of legal or technical developments and entrepreneurial decisions. The Data Privacy Statement will be adapted accordingly. Die aktuelle Version findet sich auf https://myrrena.ch/de/datenschutzerklaerung/